Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg


Auswahlverfahren
(Verfahren beendet und Staatl. Förderung genehmigt)

Ausschreibung zur Breitbandversorgung der Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg im Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Raum.   

Einleitung


Die Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4. der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23.Juni 2008 Az.III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBI S. 401) durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologienneutralität.

Ein dauerhafter Infrastruktur-Wettbewerb setzt voraus, dass der Netzbetreiber, der den Zuschlag erhält, anderen Netz- und Dienste- Betreibern einen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt, der es Drittanbietern ermöglicht, den Endkunden ebenfalls bedarfsgerechte Breitbandzugänge anzubieten. Ein Netzbetreiber, der keinen offenen Netzzugang anbietet, kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg (Landkreis Miltenberg, Einwohner-Mönchberg: 2.332, Einwohner-Schmachtenberg:424) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind alle Gemeindeteile. Die Gemeinde Mönchberg hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1. der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite www.pronetz.eu eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Gemeinde Mönchberg, Helmut Ebner unter u.g. Anschrift angefordert werden.


Zieldefinition

Dieses Auswahlverfahren zielt darauf ab, die unterversorgte Breitbandstruktur in Mönchberg mit einer bedarfsgerechten Breitbandversorgung herzustellen. Das bedeutet konkret, dass Privathaushalte mit mindestens 3.000 Kbit/s und Unternehmen mit 10MBit/s, versorgt werden. Ziel dieses Auswahlverfahrens ist es, einen Netzbetreiber zu finden, der den Aufbau und Betrieb eines Zugangsnetzes für Mönchberg übernimmt und sowohl den Unternehmen, Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Bürgern den Erwerb und die Nutzung eines breitbandigen Internet-Anschlusses ermöglicht.

Zwingende Voraussetzung für die Zuschlagerteilung sind angemessene Endkunden Preise. Die einmalige Bereitstellungsgebühr für einen solchen Anschluss sowie die monatlichen Gebühren müssen dabei im marktüblichen Rahmen liegen.

Das Auswahlverfahren erfolgt sowohl Technologie- als auch Anbieter-neutral, d. h. es gibt keine Technik-Vorgaben für das Auswahlverfahren. Es wird eine Referenzlösung auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu Grunde gelegt, die von der Fraunhofer-Einrichtung für Systeme der Kommunikationstechnik ESK erarbeitet wurde. Diese Lösung wird von der Gemeinde evtl. in Erwägung gezogen, aber noch nicht stichhaltig vorgegeben.

Der Anbieter muss ein konkretes technisches Konzept sowie eine Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz in der Gemeinde vorlegen und die preisliche Ausgestaltung eines Breitbandanschlusses aufzeigen. Das Netz soll eine wettbewerbsadäquate, möglichst hohe Verfügbarkeit aufweisen. Aufgrund von vorhandenen Firmendaten ist es erforderlich, dass die effektive Datenrate (mit Berücksichtigung des statistischen Multiplexgewinns) für die Kunden mindestens 10 MBit/s im Downstream garantieren soll, wobei ausdrücklich eine synchrone Breitbandversorgung (Downstream und Upstream identisch) begrüßt wird. Bei einer asynchronen Breitbandversorgung ist ferner die garantierte Upstreamrate anzugeben. Der Anbieter muss im Rahmen des technischen Konzepts und der Ausbauplanung darlegen, wie er diese Werte erreichen wird.

Sollte ein Anbieter nur eine Breitbandleistung zwischen 1 bis 3 Mbit/s im synchronen/asynchronen Downstream garantieren können, ist dies im Angebot ausdrücklich zu kennzeichnen und zu begründen.

Entscheidend für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Breitbandversorgung ist grundsätzlich die Zuführungsleistung an die Verteilstationen.

Das Kommunikationsnetz soll vom Netzbetreiber auf eigene Kosten finanziert und im Rahmen der monatlichen Einnahmen aus den Breitbandanschlüssen refinanziert und abgeschrieben werden. Sollte sich in diesem Zusammenhang eine Wirtschaftlichkeitslücke für den Aufbau und Betrieb der Netzinfrastruktur ergeben, so kann diese mit einem staatlichen Zuschuss im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden.


Leistungsumfang 

Das Projekt umfasst sowohl die Vorstellung der Netzplanung als auch den praktischen Betrieb des Breitbandnetzes durch den sich bewerbenden Netzbetreiber. Der Bewerber stellt die Netzplanung und den Betrieb den zuständigen Entscheidungsträgern der Gemeinde vor.


Netzplanung 

Die Präsentation der Netzplanung soll folgende Inhaltselemente umfassen:
- Vorstellung des Netzbetreibers selbst
- Darstellung der bisherigen Erfahrung, z. B. durch bereits aufgebaute und betriebene Netze
- Bereits vorhandene und eingesetzte Netztechnologien
- Vorstellung des technischen Konzepts zur Realisierung der Breitbandanschlüsse
- Vorstellung der Ausbauplanung Mönchberg, Mönchberg-II und Schmachtenberg
- Vorstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Breitbandanschlüsse
- Vorstellung der Endkundenverträge - Vorstellung der Gebührenstruktur für die Breitbandanschlüsse,
   d. h. die einmalige Bereitstellungsgebühr und die monatlichen Entgelte
- Vorstellung der technischen Leistungsmerkmale und der zugesicherten Performance 
  der Breitbandanschlüsse.

Die genaue Ausgestaltung der Vorstellung der Konzepte und der Breitbandanschlüsse kann in Absprache mit dem Auftraggeber besprochen und sinnvoll angepasst werden. Der Aufwand für die sich bewerbenden Netzbetreiber wird durch diesen Auftrag nicht refinanziert. Dies ist ein normaler geschäftlicher Aufwand im Rahmen eines Netzbetreibers. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt ausschließlich über die monatlichen Gebühren für die Breitbandanschlüsse.


Bedarfsermittlung

a) Die Bedarfsermittlung wurde im Auftrag der Gemeinde für die relevanten Orte Mönchberg,
    Mönchberg II und Schmachtenberg detailliert durchgeführt..

b) Der ausgewählte Netzbetreiber hat darüber hinaus das Recht, Vorverträge mit Unternehmen, 
    Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Bürgern der Gemeinde
    abzuschließen.


Netzausbau

Nachdem ein Bewerber aufgrund der Vorstellung seiner Netzplanung ausgewählt wurde, muss dieser ein Netz nach entsprechenden Kriterien zur Versorgung der Gemeinde errichten. Das Netz kann auch in einzelne Lose unterteilt werden. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt ausschließlich über die monatlichen Gebühren für die Breitbandanschlüsse sowie der vereinbarten einmaligen Bereitstellungsgebühr.


Bewertungskriterien
 
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Netzanbieters ist die Meldung des gewerblichen Betriebs von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und/oder von gewerblichen Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur. Eine Kopie des Anmeldeformulars ist der Ausschreibung beizulegen. Die Bewertungskriterien für die Auswahl des Auftragnehmers gliedern sich in:

Ausschlusskriterien:
-
Angebote, die nicht den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entsprechen
- Angebote die keinen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene gewähren, 
  der es Drittanbietern ermöglicht, den  Endkunden ebenfalls bedarfsgerechte Breitbandzugänge anzubieten.

Gewichtungskriterien:
-
Erschließungsgrad der Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg
- Zuführungsleistung zu den jeweiligen Verteilern (Funkbasisstationen, Hauptverteilern oder Kabelverzweigern)
- Keine Referenzbeispiele für bisherige Netzausbauprojekte
- Kompetenz und Erfahrung des Anbieters 
- technisches Konzept, Netzplanungskriterien wie Verfügbarkeit 
  Angebotene Leistungsmerkmale der Anschlüsse, z. B. effektive Datenraten
- Monatliche Preise der Breitbandanschlüsse
- Technischer Aufwand für den Kunden sowie einmaliger Bereitstellungspreis
- Zuschussbedarf 
- Breitbandversorgung mit 10 MBit/s bei Unternehmen, Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben, 
  öffentlichen Einrichtungen
- Sonstige Vertragsbedingungen
 Hinweis: Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung dar! 


Rechte und Bestimmungen
 

Eigentum:
Das aufzubauende Netz ist Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers. Der Netzbetreiber regelt die Bedingungen für den Netzbetrieb durch die AGB bzw. in den Verträgen mit dem Endkunden.

Qualifikation: 
Sollte der Netzaufbau teilweise mit öffentlichen Fördermitteln erfolgen, so muss der Netzbetreiber die Zusatzbedingungen zur Qualifikation für die Fördermittel durch den Freistaat Bayern erfüllen. Diese sehen u. A. vor, dass alternative Netzbetreiber das geförderte Netz ebenfalls nutzen dürfen.

Verpflichtung:
Der Netzbetreiber verpflichtet sich, den Netzbetrieb für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.


Zeitplan und Durchführung

Die Kontaktaufnahme eines interessierten Netzbetreibers muss innerhalb 4-Wochen, spätestens zum 30.09.2009 erfolgen, damit mit der Realisierung umgehend begonnen werden kann. Das Projekt soll ab Auftragserteilung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Dies beinhaltet die Netzplanung und den Ausbau des Netzes, so dass die Bürger der Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg ab diesen Zeitpunkt schnellere breitbandige Internetanschlüsse erwerben können.


Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der von der Gemeinde bestellte Breitbandpate
Helmut Ebner
Im Rad 3
63933 Mönchberg
Telefon: 09374 / 970 281
Handy:  0170 / 99 81 777
E-Mail:  ebner@edvsoft.de

Mönchberg, den 27.07.2009
Gez.
Thomas Zöller
1. Bürgermeister


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in Mönchberg


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