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Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg |

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Auswahlverfahren (Verfahren beendet und Staatl. Förderung genehmigt)
Ausschreibung zur Breitbandversorgung der Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg im
Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung der
Breitbanderschließung in ländlichen Raum.
Einleitung
Die Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg führt ein Auswahlverfahren nach Nummer
6.4. der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen
Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23.Juni 2008 Az.III/5-6406b2/90/1 und E
5-7554.4-33 (AllMBI S. 401) durch. Das Auswahlverfahren dient der
Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs-
oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt
den Grundsätzen der Anbieter- und Technologienneutralität.
Ein dauerhafter Infrastruktur-Wettbewerb setzt voraus, dass der
Netzbetreiber, der den Zuschlag erhält, anderen Netz- und Dienste-
Betreibern einen offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang auf
Vorleistungsebene gewährt, der es Drittanbietern ermöglicht, den
Endkunden ebenfalls bedarfsgerechte Breitbandzugänge anzubieten.
Ein Netzbetreiber, der keinen offenen Netzzugang anbietet, kommt nur
in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.
Unterversorgungssituation
Die Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg (Landkreis Miltenberg,
Einwohner-Mönchberg: 2.332, Einwohner-Schmachtenberg:424)
weist Gebiete
auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h.
Übertragungsgeschwindigkeit
unter 1 Mbit/s). Betroffen sind alle Gemeindeteile.
Die Gemeinde Mönchberg hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach
Nummer 6.1. der
Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete
Unterversorgung des
Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite www.pronetz.eu
eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Gemeinde Mönchberg,
Helmut Ebner unter u.g. Anschrift angefordert werden.
Zieldefinition
Dieses Auswahlverfahren zielt darauf ab, die unterversorgte Breitbandstruktur
in Mönchberg
mit einer bedarfsgerechten Breitbandversorgung herzustellen. Das
bedeutet konkret, dass
Privathaushalte mit mindestens 3.000 Kbit/s und Unternehmen mit 10MBit/s, versorgt werden.
Ziel dieses
Auswahlverfahrens ist es, einen Netzbetreiber zu finden, der den
Aufbau und Betrieb eines
Zugangsnetzes für Mönchberg übernimmt
und sowohl den
Unternehmen, Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben,
öffentlichen Einrichtungen und
Bürgern den Erwerb und die Nutzung eines breitbandigen
Internet-Anschlusses ermöglicht.
Zwingende Voraussetzung für die Zuschlagerteilung sind
angemessene Endkunden Preise.
Die einmalige Bereitstellungsgebühr für einen solchen
Anschluss sowie die monatlichen
Gebühren müssen dabei im marktüblichen Rahmen liegen.
Das Auswahlverfahren erfolgt sowohl Technologie- als auch Anbieter-neutral, d. h. es gibt
keine Technik-Vorgaben für das Auswahlverfahren. Es wird eine
Referenzlösung auf Basis
einer Machbarkeitsstudie zu Grunde gelegt, die von der
Fraunhofer-Einrichtung für Systeme
der Kommunikationstechnik ESK erarbeitet
wurde. Diese Lösung wird von der Gemeinde evtl. in Erwägung gezogen, aber noch
nicht stichhaltig vorgegeben.
Der Anbieter muss ein konkretes technisches Konzept sowie
eine Ausbauplanung für das
Kommunikationsnetz in der Gemeinde vorlegen und die preisliche
Ausgestaltung eines
Breitbandanschlusses aufzeigen. Das Netz soll eine
wettbewerbsadäquate, möglichst hohe
Verfügbarkeit aufweisen. Aufgrund von vorhandenen Firmendaten ist es
erforderlich, dass die effektive Datenrate (mit
Berücksichtigung des statistischen
Multiplexgewinns) für die Kunden mindestens 10 MBit/s im Downstream
garantieren soll, wobei ausdrücklich eine synchrone Breitbandversorgung (Downstream
und Upstream identisch) begrüßt wird. Bei einer asynchronen
Breitbandversorgung
ist ferner die garantierte Upstreamrate anzugeben. Der Anbieter muss im Rahmen
des technischen
Konzepts und der Ausbauplanung darlegen, wie er diese Werte
erreichen wird.
Sollte ein Anbieter nur eine Breitbandleistung zwischen 1 bis 3 Mbit/s im
synchronen/asynchronen Downstream garantieren können, ist dies
im Angebot
ausdrücklich zu kennzeichnen und zu begründen.
Entscheidend für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit
der Breitbandversorgung ist
grundsätzlich die Zuführungsleistung an die Verteilstationen.
Das Kommunikationsnetz soll vom Netzbetreiber auf eigene
Kosten finanziert und im
Rahmen der monatlichen Einnahmen aus den Breitbandanschlüssen
refinanziert und
abgeschrieben werden. Sollte sich in diesem Zusammenhang eine
Wirtschaftlichkeitslücke
für den Aufbau und Betrieb der Netzinfrastruktur ergeben, so
kann diese mit einem
staatlichen Zuschuss im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden.
Leistungsumfang
Das Projekt umfasst sowohl die Vorstellung der Netzplanung als
auch den praktischen Betrieb des
Breitbandnetzes durch den sich bewerbenden Netzbetreiber. Der
Bewerber stellt die Netzplanung
und den Betrieb den zuständigen Entscheidungsträgern der Gemeinde vor.
Netzplanung
Die
Präsentation der Netzplanung soll folgende Inhaltselemente umfassen:
- Vorstellung
des Netzbetreibers selbst
- Darstellung
der bisherigen Erfahrung, z. B. durch bereits aufgebaute und betriebene Netze
- Bereits
vorhandene und eingesetzte Netztechnologien
- Vorstellung
des technischen Konzepts zur Realisierung der Breitbandanschlüsse
- Vorstellung
der Ausbauplanung Mönchberg, Mönchberg-II und Schmachtenberg
- Vorstellung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Breitbandanschlüsse
- Vorstellung
der Endkundenverträge
- Vorstellung
der Gebührenstruktur für die Breitbandanschlüsse,
d. h. die einmalige
Bereitstellungsgebühr und die monatlichen Entgelte
- Vorstellung
der technischen Leistungsmerkmale und der zugesicherten Performance
der
Breitbandanschlüsse.
Die genaue Ausgestaltung der Vorstellung der Konzepte und der
Breitbandanschlüsse kann in
Absprache mit dem Auftraggeber besprochen und sinnvoll angepasst
werden. Der Aufwand für die
sich bewerbenden Netzbetreiber wird durch diesen Auftrag nicht
refinanziert. Dies ist ein normaler
geschäftlicher Aufwand im Rahmen eines Netzbetreibers. Die
Deckung der entstehenden Kosten
erfolgt ausschließlich über die monatlichen Gebühren für die
Breitbandanschlüsse.
Bedarfsermittlung
a) Die Bedarfsermittlung wurde im Auftrag der Gemeinde für die relevanten
Orte Mönchberg,
Mönchberg II und Schmachtenberg detailliert durchgeführt..
b) Der ausgewählte Netzbetreiber hat darüber hinaus das Recht,
Vorverträge mit Unternehmen,
Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen
Einrichtungen und Bürgern der Gemeinde
abzuschließen.
Netzausbau
Nachdem ein Bewerber aufgrund der Vorstellung seiner Netzplanung ausgewählt wurde, muss dieser ein Netz
nach entsprechenden Kriterien zur Versorgung der Gemeinde errichten.
Das Netz kann auch in einzelne Lose unterteilt werden.
Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt ausschließlich
über die monatlichen Gebühren für die
Breitbandanschlüsse sowie der vereinbarten einmaligen
Bereitstellungsgebühr.
Bewertungskriterien
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Netzanbieters ist
die Meldung des gewerblichen
Betriebs von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und/oder von
gewerblichen
Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit nach § 6
TKG bei der Bundesnetzagentur. Eine
Kopie des Anmeldeformulars ist der Ausschreibung beizulegen.
Die Bewertungskriterien für die Auswahl des Auftragnehmers
gliedern sich in:
Ausschlusskriterien:
- Angebote, die nicht den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entsprechen
- Angebote die keinen offenen und diskriminierungsfreien
Netzzugang auf Vorleistungsebene
gewähren,
der es Drittanbietern ermöglicht, den Endkunden
ebenfalls bedarfsgerechte
Breitbandzugänge anzubieten.
Gewichtungskriterien:
- Erschließungsgrad der Gemeinde Mönchberg-Schmachtenberg
- Zuführungsleistung zu den jeweiligen Verteilern
(Funkbasisstationen, Hauptverteilern oder Kabelverzweigern)
- Keine Referenzbeispiele für bisherige Netzausbauprojekte
- Kompetenz und Erfahrung des Anbieters
- technisches Konzept, Netzplanungskriterien wie Verfügbarkeit
Angebotene Leistungsmerkmale der Anschlüsse, z. B. effektive
Datenraten
- Monatliche Preise der Breitbandanschlüsse
- Technischer Aufwand für den Kunden sowie einmaliger
Bereitstellungspreis
- Zuschussbedarf
- Breitbandversorgung mit 10 MBit/s bei
Unternehmen, Freiberufler, Landwirtschaftlichen Betrieben,
öffentlichen Einrichtungen
- Sonstige Vertragsbedingungen
Hinweis: Die
Reihenfolge stellt keine Priorisierung dar!
Rechte und Bestimmungen
Eigentum:
Das aufzubauende Netz ist Eigentum des jeweiligen
Netzbetreibers. Der Netzbetreiber
regelt die Bedingungen für den Netzbetrieb durch die AGB bzw.
in den Verträgen mit dem
Endkunden.
Qualifikation:
Sollte der Netzaufbau teilweise mit öffentlichen Fördermitteln
erfolgen, so muss der
Netzbetreiber die Zusatzbedingungen zur Qualifikation für die
Fördermittel durch den
Freistaat Bayern erfüllen. Diese sehen u. A. vor, dass
alternative Netzbetreiber das
geförderte Netz ebenfalls nutzen dürfen.
Verpflichtung:
Der Netzbetreiber verpflichtet sich, den Netzbetrieb für
mindestens 5 Jahre aufrecht zu
erhalten.
Zeitplan und Durchführung
Die Kontaktaufnahme eines interessierten Netzbetreibers muss
innerhalb 4-Wochen, spätestens
zum 30.09.2009 erfolgen, damit mit der
Realisierung umgehend begonnen werden
kann.
Das Projekt soll ab Auftragserteilung innerhalb von 6 Monaten
abgeschlossen sein. Dies beinhaltet
die Netzplanung und den Ausbau des Netzes, so dass die Bürger der Gemeinde
Mönchberg-Schmachtenberg ab diesen Zeitpunkt schnellere breitbandige Internetanschlüsse erwerben können.
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der von der Gemeinde bestellte Breitbandpate
Helmut Ebner
Im Rad 3
63933 Mönchberg
Telefon: 09374 / 970 281
Handy: 0170 / 99 81 777
E-Mail: ebner@edvsoft.de
Mönchberg, den 27.07.2009
Gez.
Thomas Zöller
1. Bürgermeister
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